Leitbild


Wer sind wir?

Wir sind die Dachorganisation der St.Gallischen Ortsgemeinden und ortsbürgerlichen Korporationen. Wir fördern und wahren deren gemeinsame Interessen gegen innen und aussen. Unser Verband ist ein Verein im Sinn von Art. 60 ff ZGB.


Woher kommen wir?

Die St.Gallischen Ortsgemeinden und ortsbürgerlichen Korporationen haben eine lange und facettenreiche Geschichte. Allen gemeinsam ist, dass ihre historischen Wurzeln Legitimierung und Auftrag zugleich für ihre Tätigkeiten sind.

Die Gründung des Verbandes erfolgte am 8. Oktober 1927 im Hotel Schiff in St.Gallen mit dem Ziel, „Orts- und Genossengemeinden berührende Interessen in der Öffentlichkeit gemeinsam zu wahren“.

Der Verband St.Gallischer Ortsgemeinden ist seit 1945 Mitglied des Schweizerischen Verbandes der Bürgergemeinden und Korporationen und ist gleichzeitig der älteste Kantonalverband der Schweiz.


Was leisten wir?

Wir vertreten die gemeinsamen Interessen der Ortsgemeinden und ortsbürgerlichen Korporationen auf kantonaler Ebene gegenüber Kantonsrat, Regierung und Verwaltung sowie Interessenverbänden. Unsere Mitglieder unterstützen wir durch Beratung und Weiterbildung. Wir setzen uns für die Stärkung der Beziehungen und den Austausch unter den Mitgliedern ein, erkennen frühzeitig neue Entwicklungen, treffen wirkungsvolle Massnahmen und arbeiten zukunftsorientiert.

Wir tragen dazu bei, dass die erbrachten Leistungen der Ortsgemeinden und ortsbürgerlichen Korporationen von den kommunalen und kantonalen Behörden sowie von einer breiten Öffentlichkeit positiv wahrgenommen werden.

Diese Leistungen sind insbesondere:

  • Integration unserer Neubürgerinnen und Neubürger,
  • Pflege von Natur und Naherholung (Alpen, Wälder, landwirtschaftliche Liegenschaften, etc.),
  • Bewahrung des historischen Erbes,
  • Unterstützung eines vielfältigen kulturellen Angebots,
  • Förderung der Entwicklung der Standortgemeinden u.a. durch zur Verfügungsstellung von Grundstücken vor allem im Baurecht.


Welche Ziele verfolgen wir?

Wir setzen uns für die Autonomie ein, die unseren Mitgliedern als Spezialgemeinden gemäss Art. 93 der Kantonsverfassung zusteht. Diesen Freiraum benötigen sie, um auch ohne Steuereinnahmen langfristig wirtschaftlich erfolgreich bestehen zu können. Wir unterstützen unsere Mitglieder in ihrer nachhaltigen Entwicklung.


Wer sind unsere Partner?

Wir teilen verschiedene Aufgaben mit den politischen Gemeinden und dem Kanton St.Gallen. Darum pflegen wir eine gute Kommunikation und den Austausch mit den entsprechenden Gremien, insbesondere mit der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und dem Amt für Gemeinden des Kantons. Auf schweizerischer Ebene wirken wir mit im Schweizerischen Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK).

 

St. Gallen, 27.11.2013


 


Statuten


Download
Statuten 2011.pdf
Adobe Acrobat Dokument 112.0 KB